Grundpflege:
- Hilfe bei der Körperwäsche
- Hilfe beim haare waschen
- Hilfe bei Baden
- Hilfe bei der Intimpflege
Hauswirtschaftliche Verrichtungen:
- Zubereitung von kalten un warmen Mahlzeiten
- Erledigung der Einkäufe
- Reinigen der Wohnung
- Geschirr spülen
- Wechseln und Wasche der Wäsche und Kleidung
§45b Zusätzliche Betreuungsleistungen
Hilfe und Unterstützung bei der Alltagsstrukturierung
Beratungseinsatz § 37 Abs. 3 SGBXI
Jemanden selbst pflegen bedeutet viel Verantwortung zu übernehmen, wir unterstützen gern mit kompetenten Ratschlägen.
Verhinderungspflege
Urlaubsvertretung für die Verwandten oder Freunde, die selbst pflegen.