Grundpflege:

  • Hilfe bei der Körperwäsche
  • Hilfe beim haare waschen
  • Hilfe bei Baden
  • Hilfe bei der Intimpflege

  Hauswirtschaftliche Verrichtungen:

  • Zubereitung von kalten un warmen Mahlzeiten
  • Erledigung der Einkäufe
  • Reinigen der Wohnung
  • Geschirr spülen
  • Wechseln und Wasche der Wäsche und Kleidung

 

   §45b Zusätzliche Betreuungsleistungen

         Hilfe und Unterstützung bei der Alltagsstrukturierung

 

   Beratungseinsatz § 37 Abs. 3 SGBXI

         Jemanden selbst pflegen bedeutet viel Verantwortung zu übernehmen, wir unterstützen gern mit kompetenten Ratschlägen.

 

  Verhinderungspflege

         Urlaubsvertretung für die Verwandten oder Freunde, die selbst pflegen.